Gegen eine Berufsunfähigkeit unbedingt absichern
Da durch die Rentenreform 2001 auch die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung heraus genommen wurde, ist es wichtig, sich gegen eine Berufsunfähigkeit privat zu versichern.
Nach dieser Änderung in der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen nur noch Personen eine Berufsunfähigkeitsrente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden.
Und diese Personen auch nur innerhalb der teilweisen Erwerbsminderung bei Eintreten der Berufsunfähigkeit. Mehr Informationen zu den Regelungen bei einer Berufsunfähigkeit erhält man bei www.berufsunfaehigkeitsversicherungsVergleich24.de.
Die Berufsunfähigkeit nicht mit der Erwerbsunfähigkeit verwechseln
Die Berufsunfähigkeit ist so definiert, dass die Person aufgrund einer andauernden Beeinträchtigung in Folge eines Unfalles oder einer Krankheit oder einer Invalidität, den vorher ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Ist eine Person berufsunfähig, so kann sie jedoch vielleicht eine andere Tätigkeit ausüben, d. h. sie kann weiterhin erwerbsfähig sein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung beinhaltet auch automatisch die Absicherung gegen die Erwerbsunfähigkeit. Zu Absicherung mit eine Berufs- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung findet man hier weitere Informationen.
Die Formen der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit sind verschieden. Entweder schließt der Versicherungsnehmer eine separate BU-Versicherung ab oder kombiniert die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Risikolebensversicherung, Aktien- oder Rentenfonds, Kapital- oder Rentenversicherung oder einer Basisrente.
Bei vorab genannten Versicherungen besteht bei den meisten Anbietern eine Kombination mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Weitere Informationen über die Möglichkeiten diese BU Versicherungen zu kombinieren findet man im Internet.
Vor Leistungsbezug Gutachten nötig
Tritt die Berufsunfähigkeit ein, muss diese mittels medizinischem Gutachten festgestellt und belegt werden, damit die Versicherung die Leistungen erbringt. Ohne Gutachten erfolgt keine Leistung. Und um die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beziehen, muss der Versicherungsnehmer mindestens zu 50 % berufsunfähig sein.
Ein Vergleich der anbietenden Versicherungsunternehmen im Bezug auf die Berufsunfähigkeitsversicherung ist auf jeden Fall ratsam, da die Leistungen recht unterschiedlich sein können. Ein BU Versicherung Rechner von brutto-netto-gehaltsrechner.net kann helfen, die Höhe des Beitrags zur BU Versicherung zu ermitteln. Der Berufsunfähigkeitsversicherung Rechner findet die günstigsten Tarife und Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Auf jeden Fall ist es sinnvoll, sich gegen die Berufsunfähigkeit abzusichern, da es höchstwahrscheinlich im Falle der Berufsunfähigkeit zu Versorgungslücken kommt, auch wenn man einen anderen Beruf oder einer anderen Tätigkeit noch nachgehen kann.
Mehr Informationen zur Erwerbsminderungsrente erhält man beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.