Wann sich eine Reiserücktrittsversicherung lohnt

Zu den nicht voraus schaubaren Risiken bei der Reiseplanung gehört die Stornierung aus Gründen wie Krankheit oder nicht vorhersehbare Familienereignisse, unvorhersehbaren finanziellen Problemen usw..

patientFür alle diese Geschehnisse und noch vielen mehr haftet die Reiserücktrittsver­sicherung. Damit die Traumreise auch eine solche bleibt, ist im Vorfeld an diese Art der Versicherung zu denken. In jedem Falle ist es sinnvoll, bei einer Buchung schon an die, für die Zeit der Reiselänge, wichtige Reiserücktrittsversicherung zu denken und diese abzuschließen. Mit dieser kurzeitigen Versicherung können einem viele Unannehmlichkeiten erspart bleiben.

Alle anfallenden Kosten, die bei einer Stornierung der Buchung entstehen, zahlt im Schadensfall die vorgenannte Versicherung. Dazu gehören meistens zwei drittel der Kosten für Reiseveranstalter, Fluggesellschaft und Hotel. Eine frühzeitige Reiseplanung lässt einem die Gründe einer Reiseverhinderung noch nicht einmal ahnen und schon gar nicht verhindern.

Rechtzeitig an die Versicherung denken

Damit das Motto „Reiseträume sorglos leben“ auch für die Planung der Urlaubsreise gilt, sollte man frühzeitig eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Alle nicht länger als 14 Tage gebuchten, wie auch die geplanten Reisen können sofort Online versichert werden. Diese Art der Antragsausfüllung bzw. des Versicherungswunschs ist zeitsparend und unter Umständen, wie bei einer schon gebuchten Reise, unbedingt erforderlich.

Sinnvoll wird eine solche Reiserücktrittsversicherung zum Beispiel im Falle einer Frühbuchung, einer besonders kostspieligen Reise, aber auch bei Familien mit Kindern.

Auf die Vertragsbedingungen achten

Allerdings sollte man die Bedingungen genauestens prüfen, da auch hier unterschiedliche Vertragsbedingungen vorliegen, welche oft nur bei schwerer Krankheit, Unfall, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Tod eines Familienmitgliedes oder Einbruch zu Hause während der Reise, haften. Zu den prüfbaren Elementen gehört auch die Frage nach den Leistungen bei Reiseabbruch, Arbeitsverlust und die Höhe des Selbstbehaltes.

Die Prämien für eine Reiserücktrittsversicherung sind sehr unterschiedlich, aber immer von den Kosten der Reise abhängig. Jede Versicherung hat ihre eigenen Tarife, wie auch ihre eigenen Bedingungen. Die Wichtigkeit einer Versicherung sollte nie vergessen werden und bei jeder Planung mit im Vordergrund stehen. Bei der Höhe der Kosten spielen in jedem Falle die anfallenden Reisekosten eine Rolle.

Die Firmenrechtsschutzversicherung für Selbständige

Die Firmenrechtsschutzversicherung ist für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler geeignet, um die eigenen Interessen vor Gericht durchzufechten.

In manchen Fällen kann schon das Eingreifen eines Anwalts helfen, um Missstände zu bereinigen. In jedem Fall übernimmt die Firmenrechtsschutzversicherung, welche auch als Gewerberechtsschutzversicherung bezeichnet wird,  die Kosten für den Anwalt und möglicherweise auch die Gerichtskosten. Häufig ist der Gewerberechtsschutz in einer Betriebshaftpflichtversicherung enthalten und muß nicht separat abgeschlossen werden.

Natürlich wünscht sich kein motivierter Arbeiter einen Rechtsstreit, wenn er den Schritt in die Selbständigkeit wagt. Doch die Vergangenheit hat leider gezeigt, dass es immer öfter zu Konflikten kommt, die der Selbständige nicht alleine bewältigen kann. In den meisten Fällen ist der Unternehmer auf die Hilfe eines Anwalts angewiesen, der ihn vertritt. Der Jurist kennt die gesetzliche Grundlage und weiß genau wie er seinem Mandanten helfen kann. Notfalls vertritt er ihn auch vor Gericht.

Gründe für Streitigkeiten sind vielfältig

Die Gründe, warum es zu Streitigkeiten kommen kann, sind weitläufig und lassen sich kaum aufzählen. Als einige der häufigsten Gründe sind sicherlich Kündigungen und Versetzungen zu nennen. Einige Arbeitnehmer wehren sich auch gegen rechtsmäßige Kündigungen oder Versetzungen innerhalb des Unternehmens.
Diese Auseinandersetzungen sind nicht nur nervenaufzehrend, sie sind auch zeitaufwendig. Unternehmer, die eine Firmenrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, können sich freuen. Der Anwalt wird für sie die lästigen Arbeiten übernehmen, so dass sich der Selbständige weiterhin auf seine eigenen Aufgaben konzentrieren kann.

Aber auch bei anderen Problemen mit den Arbeitnehmern springt die Firmenrechtsschutzversicherung ein. Das kann beispielsweise bei Versicherungsfällen wie einem Arbeits- oder Wegeunfall sein. Nicht immer ist die Rechtslage eindeutig und einige Arbeitnehmer hoffen durch diesen Unfall noch Kapital zu schlagen. Darüber muss sich der Arbeitgeber glücklicherweise nur zweitrangig ärgern. Sein Anwalt wird die Situation in seinem Sinne vertreten.

Die Leistungen eine Rechtsschutzversicherung

Natürlich sind nicht nur die Unstimmigkeiten mit Arbeitnehmern als Gründe für den Abschluss einer Firmenversicherung zu nennen. Auch bei anderen Versicherungsfällen, vorsätzlich oder rechtswidrig verursacht, tritt die Versicherung ein. Dazu sollten Freiberufler aber wissen, dass diese besser eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen sollten.

Denn die richtige Firmenversicherung übernimmt nicht nur die Anwaltskosten, sondern auch einen Schadenersatz, wenn dieser vom Gericht ausgesprochen wurde. Weitere Informationen über die Firmenversicherung erhält man bei betriebshaftpflicht-betriebshaftpflichtversicherung.de.

Letztlich kann auch der drohende Konkurs ein guter Grund für den Abschluss dieser Versicherung sein. Der Konkurs des Unternehmens ist natürlich eine gravierende Angelegenheit. Zum Glück handelt es sich hierbei nur um einen kleinen Bereich, den die Firmenversicherung abdeckt.

Meistens handelt es sich um kleinere Schäden. Die Rechtskosten sind meistens höher als es die Sache eigentlich Wert ist. Allerdings hat der Unternehmer einen Ruf zu verlieren, den er durch die Abdeckung der Versicherung wahren kann.

Die günstigste Versicherung finden

Häufig beinhaltet eine Betriebs – oder Berufshaftpflichtversicherung auch eine Firmenrechtsschutz. Um eine optimale Berufshaftpflicht zu finden, lohnt es sich einen Vergleich der Tarife zu machen. Gerade bei den Beiträgen gibt es erhebliche Unterschiede. Der Beitrag der Berufs-Haftpflichtversicherung richtet sich in der Regel nach der Art der Arbeit.

Es ist daher meistens notwendig einen jährlichen Meldebogen auszufüllen. So kann das Versicherungsunternehmen den fälligen Beitrag zum Fälligkeitstermin neu berechnen. Hier kann man sich zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung informieren.

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Es ist wieder Sommerzeit und damit Reisezeit. Deshalb habe ich mich mal gefragt, ob es sinnvoll wäre eine Reisegepäckversicherung abzuschliessen. Erst mal ein paar Fakten dazu.

Die Reisegepäckversicherung kann bei einem entstandenen Gepäckschaden im Urlaub zumindest den finanziellen Schaden ausgleichen. Eine Reisegepäckversicherung versichert den Reisenden gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung seines Reisegepäcks in Verbindung mit Einbruch, Raub, Unwetter wie Sturm, Brand, Blitz oder auch höherer Gewalt. Auch bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung durch Dritte zahlt die Reisegepäckversicherung.

Was nicht abgesichert wird

reiseversicherungNicht enthalten sind der Verlust des Reisegepäckes bei behördlicher Beschlagnahmung, Kriegseinfluss, Verschleißerscheinungen, wie bei Zelt- oder Campingurlauben und der minderwertige Zustand der Gepäckstücke. Zu den versicherten Teilen, gehören das eigene Gepäck, Neukäufe bis 250 Euro, Ausweispapiere, Wertsachen wie Pelze, Schmuck, Foto- und Mediengeräte.

Jedoch kann eine Minderung eintreten oder auch die gesamte Rückerstattung kann bei bestimmten Teilen oder zum Beispiel bei aufgegebenem Gepäck, entfallen. In jedem Falle zählen zu diesen Einschränkungen, bei denen keine Leistungen erfolgen, beispielsweise Brillen, Prothesen, Geld, Wertpapiere und Fahrkarten.

Mit einem Versicherungsvergleich kann man die Beiträge und Leistungen vergleichen und so sicher gehen, daß man die beste Reiseversicherung erhält. Wer einen Vergleich der Kosten und mehr Informationen zur Reiseversicherung erhalten möchte, der kann hier den Link klicken und auf der Homepage von finanzberatung-versicherungsvergleich.de die Versicherungen vergleichen.

Versicherung kann mehrere Jahre laufen

Eine Reisegepäckversicherung kann für den Zeitraum einer Reise bezogen oder als Dauervertrag abgeschlossen werden. Ein Dauervertrag lohnt sich regelmäßig nur dann, wenn man mehrmals im Jahr für längere Zeit verreist.
Eine Reisegepäckversicherung zahlt sich erst aus, wenn die Versicherungssumme und der Versicherungswert gleichwertig sind. Die Versicherung ist im Schadensfall auf den Zeitwert begrenzt, einschließlich aller Gepäckteile inklusive der dazu gekauften Neuteile. Allerdings bleibt die abgeschlossene Versicherungssumme aktuell und ist nicht beeinflussbar, durch eventuell neu hinzukommende Einkäufe.

Versichert ist das Reisegepäck der Person, die die Versicherung abschließt, sowie der mitreisenden Personen, sofern sie mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige oder Hausangestellte sind. Ebenfalls mitversichert sind mitreisende Lebensgefährten. Nicht mitversichert sind dagegen Personen, die man erst auf der Reise kennen lernt.

Was im Schadensfall zu tun ist

Im Schadensfall muss direkt und zwar schriftlich, dem Versicherer der entstandene Schaden angezeigt werden. Sollten dabei Ersatzansprüche gegenüber Dritten entstehen, so sind diese form- und fristgerecht geltend zu machen und dem Versicherer zu melden. In jeden Fall ist die zuständige Polizei über alle bekannten Details zu unterrichten.

Außerdem bestehen die Reisegepäckversicherungen auf die eigene Mithilfe bei der Aufklärung und der schriftlichen Anzeige nach vermissten Gegenständen. Nur so kann eine Reisegepäckversicherung richtige Anwendung finden.

Also für mich kommt die Reisegepäckversicherung nicht in Frage, denn es ist echt Mühsam nachzuweisen, was man denn verloren hat. Dann auch noch die vielen Ausschlüsse. Das macht für mich keinen Sinn. Wer über die verschiedenen Reiseversicherungen mehr wissen möchte, der kann auf der Webseite von Finanzberatung-versicherungsvergleich.de mehr dazu lesen.

Gegen eine Berufsunfähigkeit unbedingt absichern

Da durch die Rentenreform 2001 auch die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung heraus genommen wurde, ist es wichtig, sich gegen eine Berufsunfähigkeit privat zu versichern.

Nach dieser Änderung in der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen nur noch Personen eine Berufsunfähigkeitsrente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden.

Und diese Personen auch nur innerhalb der teilweisen Erwerbsminderung bei Eintreten der Berufsunfähigkeit. Mehr Informationen zu den Regelungen bei einer Berufsunfähigkeit erhält man bei www.berufsunfaehigkeitsversicherungsVergleich24.de.

Die finanzielle Versorgung von Personen, die erwerbsunfähig geworden sind, ist relativ gering. Deshalb sollte man selbst eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Personen, die nach dem Stichtag 01.01.1961 geboren sind, erhalten keine Leistungen im Hinblick auf die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Berufsunfähigkeit nicht mit der Erwerbsunfähigkeit verwechseln

Die Berufsunfähigkeit ist so definiert, dass die Person aufgrund einer andauernden Beeinträchtigung in Folge eines Unfalles oder einer Krankheit oder einer Invalidität, den vorher ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Ist eine Person berufsunfähig, so kann sie jedoch vielleicht eine andere Tätigkeit ausüben, d. h. sie kann weiterhin erwerbsfähig sein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung beinhaltet auch automatisch die Absicherung gegen die Erwerbsunfähigkeit. Zu Absicherung mit eine Berufs- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung findet man hier weitere Informationen.

Die Formen der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit sind verschieden. Entweder schließt der Versicherungsnehmer eine separate BU-Versicherung ab oder kombiniert die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Risikolebensversicherung, Aktien- oder Rentenfonds, Kapital- oder Rentenversicherung oder einer Basisrente.

Bei vorab genannten Versicherungen besteht bei den meisten Anbietern eine Kombination mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Weitere Informationen über die Möglichkeiten diese BU Versicherungen zu kombinieren findet man im Internet.

Vor Leistungsbezug Gutachten nötig

Tritt die Berufsunfähigkeit ein, muss diese mittels medizinischem Gutachten festgestellt und belegt werden, damit die Versicherung die Leistungen erbringt. Ohne Gutachten erfolgt keine Leistung. Und um die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beziehen, muss der Versicherungsnehmer mindestens zu 50 % berufsunfähig sein.

Ein Vergleich der anbietenden Versicherungsunternehmen im Bezug auf die Berufsunfähigkeitsversicherung ist auf jeden Fall ratsam, da die Leistungen recht unterschiedlich sein können. Ein BU Versicherung Rechner von brutto-netto-gehaltsrechner.net kann helfen, die Höhe des Beitrags zur BU Versicherung zu ermitteln. Der Berufsunfähigkeitsversicherung Rechner findet die günstigsten Tarife und Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Auf jeden Fall ist es sinnvoll, sich gegen die Berufsunfähigkeit abzusichern, da es höchstwahrscheinlich im Falle der Berufsunfähigkeit zu Versorgungslücken kommt, auch wenn man einen anderen Beruf oder einer anderen Tätigkeit noch nachgehen kann.

Mehr Informationen zur Erwerbsminderungsrente erhält man beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.