Braucht man eine Reisegepäckversicherung?
Es ist wieder Sommerzeit und damit Reisezeit. Deshalb habe ich mich mal gefragt, ob es sinnvoll wäre eine Reisegepäckversicherung abzuschliessen. Erst mal ein paar Fakten dazu.
Die Reisegepäckversicherung kann bei einem entstandenen Gepäckschaden im Urlaub zumindest den finanziellen Schaden ausgleichen. Eine Reisegepäckversicherung versichert den Reisenden gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung seines Reisegepäcks in Verbindung mit Einbruch, Raub, Unwetter wie Sturm, Brand, Blitz oder auch höherer Gewalt. Auch bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung durch Dritte zahlt die Reisegepäckversicherung.
Was nicht abgesichert wird
Nicht enthalten sind der Verlust des Reisegepäckes bei behördlicher Beschlagnahmung, Kriegseinfluss, Verschleißerscheinungen, wie bei Zelt- oder Campingurlauben und der minderwertige Zustand der Gepäckstücke. Zu den versicherten Teilen, gehören das eigene Gepäck, Neukäufe bis 250 Euro, Ausweispapiere, Wertsachen wie Pelze, Schmuck, Foto- und Mediengeräte.
Jedoch kann eine Minderung eintreten oder auch die gesamte Rückerstattung kann bei bestimmten Teilen oder zum Beispiel bei aufgegebenem Gepäck, entfallen. In jedem Falle zählen zu diesen Einschränkungen, bei denen keine Leistungen erfolgen, beispielsweise Brillen, Prothesen, Geld, Wertpapiere und Fahrkarten.
Mit einem Versicherungsvergleich kann man die Beiträge und Leistungen vergleichen und so sicher gehen, daß man die beste Reiseversicherung erhält. Wer einen Vergleich der Kosten und mehr Informationen zur Reiseversicherung erhalten möchte, der kann hier den Link klicken und auf der Homepage von finanzberatung-versicherungsvergleich.de die Versicherungen vergleichen.
Versicherung kann mehrere Jahre laufen
Versichert ist das Reisegepäck der Person, die die Versicherung abschließt, sowie der mitreisenden Personen, sofern sie mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige oder Hausangestellte sind. Ebenfalls mitversichert sind mitreisende Lebensgefährten. Nicht mitversichert sind dagegen Personen, die man erst auf der Reise kennen lernt.
Was im Schadensfall zu tun ist
Im Schadensfall muss direkt und zwar schriftlich, dem Versicherer der entstandene Schaden angezeigt werden. Sollten dabei Ersatzansprüche gegenüber Dritten entstehen, so sind diese form- und fristgerecht geltend zu machen und dem Versicherer zu melden. In jeden Fall ist die zuständige Polizei über alle bekannten Details zu unterrichten.
Außerdem bestehen die Reisegepäckversicherungen auf die eigene Mithilfe bei der Aufklärung und der schriftlichen Anzeige nach vermissten Gegenständen. Nur so kann eine Reisegepäckversicherung richtige Anwendung finden.
Also für mich kommt die Reisegepäckversicherung nicht in Frage, denn es ist echt Mühsam nachzuweisen, was man denn verloren hat. Dann auch noch die vielen Ausschlüsse. Das macht für mich keinen Sinn. Wer über die verschiedenen Reiseversicherungen mehr wissen möchte, der kann auf der Webseite von Finanzberatung-versicherungsvergleich.de mehr dazu lesen.